Leggen
waren einst Schauanstalten die Länge, Breite und Qualität leinener Gewebe (Linnenleggen, Leinwandleggen) amtlich feststellten und durch Stempel, beglaubigten.
In Hannover bestand für Leinen früher ein Schau- und Stempelzwang, während in Österreich und Preußen schon Anfang des 19. Jahrhunderts die Güteprüfung nur auf Antrag erfolgte.
1875 wurden die Leggen auch in Preußen aufgehoben.
Quelle:
Meyers Konversations-Lexikon 1909


